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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand: 14. September 2026

Impressum Datenschutz Rechtliche Hinweise AGB
Inhaltsverzeichnis
  1. Vertragspartner und Anwendbarkeit
  2. Annahme und Umfang des Auftrags
  3. Ausführung und Mitwirkung
  4. Honorar und Kostenrahmen
  5. Auslagen und Mehrwertsteuer
  6. Rechnungsstellung und Zahlung
  7. Kostenvorschüsse
  8. Vertraulichkeit, Dritte, Arbeitsmittel und Kommunikation
  9. Verwendung von Unterlagen und Arbeitsergebnissen
  10. Haftung
  11. Beendigung und Unterlagen
  12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Vertrags­partner und Anwendbarkeit

Vertragspartner ist MLaw Gregory Szabo, tätig unter «szabo recht», Europaallee 40, 8004 Zürich, Schweiz (nachfolgend «ich» oder «Beauftragter»), erreichbar unter gregory.szabo@szaborecht.ch und +41 79 925 50 50. Als «Klientschaft» werden die auftraggebenden Personen und Organisationen bezeichnet.

Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung mit dem Beauftragten. Sie erfassen sämtliche Aufträge und Instruktionen, deren Ergänzungen und Folgeaufträge sowie die daraus entstehenden oder damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse.

Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Geschäftsbedingungen der Klientschaft gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung.

Andere Personen oder Organisationen werden nicht allein aufgrund einer Verbindung zur Klientschaft oder der Zugehörigkeit zu derselben Gesellschaft, juristischen Person oder Gemeinschaft Auftraggebende oder aus dem Auftrag vertraglich anspruchsberechtigt. Dies gilt insbesondere für Familienangehörige und andere nahestehende Personen, verbundene Unternehmen, Organe und Mitarbeitende, Gesellschafter einschliesslich stiller Gesellschafter, Mitaktionäre und weitere Vereinsmitglieder sowie Mitberechtigte an gemeinschaftlichen Vermögenswerten, namentlich Mit- und Gesamteigentümer und Miterben. Auch eine Kostenübernahme durch Versicherungen oder andere Dritte begründet für sich allein weder eine Auftraggeberstellung noch eigene vertragliche Ansprüche aus dem Auftrag.

Die Einbeziehung weiterer Personen oder Organisationen als Auftraggebende oder die Einräumung eigener vertraglicher Ansprüche Dritter bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Gesetzliche Rechtsnachfolge bleibt vorbehalten.

Eine Vollmacht regelt die Vertretungsbefugnisse gegenüber Dritten; sie erweitert für sich allein nicht den Umfang des übernommenen Auftrags.

2. Annahme und Umfang des Auftrags

Der Beauftragte erbringt seine Leistungen als Schweizer Jurist ohne Anwaltszulassung.

Die Übernahme einer Angelegenheit setzt meine Annahme des Auftrags voraus. Ich kann die Übernahme eines Auftrags ablehnen, insbesondere bei Interessenkonflikten oder fehlenden Kapazitäten. Eine blosse Anfrage, die Zusendung von Unterlagen oder eine automatische Eingangsbestätigung belegen für sich allein keine Übernahme der Tätigkeit oder der Fristenwahrung.

Der Auftrag umfasst die vereinbarte Beratung, Begleitung oder Interessenvertretung zum schweizerischen Recht. Die Bearbeitung ausländischen Rechts bedarf einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung. Vertretungen vor Behörden und Gerichten erfolgen im gesetzlich zulässigen Umfang. Bei Unterstützung der eigenen Verfahrensführung handelt die Klientschaft im eigenen Namen. Ich überwache die vom Auftrag erfassten Fristen und erinnere die Klientschaft an deren Ablauf. Die rechtzeitige Unterzeichnung und Einreichung von Eingaben sowie die Vornahme anderer fristgebundener Handlungen obliegen der Klientschaft, soweit ich die jeweilige Handlung nicht zur Ausführung übernommen habe.

Instruktionen innerhalb des übernommenen Auftrags konkretisieren dessen Ausführung. Die Übernahme zusätzlicher Angelegenheiten, weiterer Verfahrensinstanzen oder von Vollstreckungsmassnahmen bedarf einer Vereinbarung; die blosse Übermittlung zusätzlicher Unterlagen oder die Kenntnis anderer Angelegenheiten genügt dafür nicht. Die Klientschaft erteilt erforderliche Vollmachten gesondert und bezeichnet ihre instruktionsberechtigten Personen.

3. Ausführung und Mitwirkung

Ich führe den Auftrag sorgfältig, gewissenhaft und unabhängig aus und wahre die berechtigten Interessen der Klientschaft. Geschuldet ist die vereinbarte Tätigkeit; ein bestimmter Verfahrensausgang oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht zugesichert.

Vor der Annahme eines Auftrags prüfe ich, ob eigene Interessen, Verpflichtungen gegenüber gegenwärtigen oder früheren Auftraggebenden oder andere berufliche oder persönliche Bindungen einer unabhängigen und pflichtgemässen Interessenwahrung entgegenstehen. Bei Änderungen oder Anhaltspunkten für einen Interessenkonflikt prüfe ich dies während der Auftragsführung erneut.

Die Klientschaft stellt erforderliche Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Dazu gehören die für die Konfliktprüfung erforderlichen Angaben zu beteiligten Personen und Organisationen sowie zu möglichen Interessenkonflikten. Sie informiert insbesondere über Fristen, Zustellungen und Sachverhaltsänderungen. Änderungen ihrer Post- und E-Mail-Adressen, Kontaktpersonen sowie Änderungen oder den Widerruf von Instruktionsberechtigungen teilt sie unverzüglich mit. Zur Kontrolle vorgelegte Sachverhaltsdarstellungen prüft sie und berichtigt erkennbare Fehler oder Lücken rechtzeitig.

In laufenden Verfahren nimmt die Klientschaft auftragsbezogene Post unverzüglich entgegen. Zur Abholung gemeldete Sendungen holt sie unverzüglich, spätestens am sechsten Kalendertag nach dem ersten erfolglosen Zustellversuch, ab. Ist an diesem Tag keine Abholung möglich, nutzt sie die letzte vorherige Abholmöglichkeit. Eine längere postalische Abholfrist ändert daran nichts. Ausdrückliche abweichende Empfehlungen von mir bleiben vorbehalten. Die gesetzlichen Zustellwirkungen und Fristen bleiben unberührt. Bei Abwesenheiten sorgt die Klientschaft für die Entgegennahme und unverzügliche Weiterleitung; über Einschränkungen ihrer Erreichbarkeit oder Mitwirkung informiert sie mich vorgängig.

Erhält die Klientschaft auftragsbezogene Sendungen unmittelbar, insbesondere bei Unterstützung ihrer eigenen Verfahrensführung, übermittelt sie mir diese unverzüglich und vollständig mitsamt Beilagen, Zustellumschlägen und verfügbaren Zustellnachweisen im Original oder als gut lesbare Scans oder Kopien. Sie teilt mir mit, wann und auf welche Weise die Sendung zugestellt wurde; bei zur Abholung gemeldeten Sendungen gibt sie auch das Datum des ersten erfolglosen Zustellversuchs an.

Die Klientschaft bewahrt die bei ihr verbleibenden oder ihr zurückgegebenen Originale sowie die ihr übermittelten Endfassungen sicher auf. Benötigte Originale stellt sie mir auf Aufforderung unverzüglich zur Verfügung.

Auf Angaben der Klientschaft darf ich vertrauen, soweit nicht die übernommene Aufgabe, erkennbare Unklarheiten oder begründete Zweifel weitere Abklärungen verlangen. Verzögerte oder unvollständige Mitwirkung kann die Ausführung verzögern und zusätzlichen, nach Ziffer 4 abzurechnenden Aufwand verursachen.

Lässt sich ein Interessenkonflikt nicht unter Wahrung meiner Pflichten beheben, lehne ich den Auftrag ab oder beende die betroffenen Aufträge nach Ziffer 11. Hierüber informiere ich die Klientschaft unverzüglich. Die Vertraulichkeit gegenüber anderen Personen bleibt dabei gewahrt.

Bei gemeinsamen Aufträgen dürfen auftragsrelevante Informationen allen gemeinsam Auftraggebenden mitgeteilt werden. Vertraulichkeit gegenüber einzelnen gemeinsam Auftraggebenden kann insoweit nicht verlangt werden. Bei widersprüchlichen Weisungen kann ich die betroffene Tätigkeit bis zur Klärung aussetzen. Eine Branchen- oder Konkurrenzausschliesslichkeit wird nicht eingeräumt.

4. Honorar und Kostenrahmen

Die Vergütung richtet sich nach der Honorarvereinbarung, andernfalls nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der üblichen Vergütung. Bei zeitabhängiger Vergütung wird der tatsächlich erbrachte, auftragsbezogene Zeitaufwand zum vereinbarten, andernfalls zum üblichen Stundenansatz abgerechnet, insbesondere für Abklärungen, Aktenstudium, Besprechungen, Telefonate, Korrespondenz, das Verfassen von Dokumenten und Rechtsschriften, Verfahrenshandlungen wie die Teilnahme an Verhandlungen sowie Reisezeit.

Übernommene Vorabklärungen und Erstberatungen werden nach diesen Vergütungsbestimmungen vergütet, auch wenn kein weiterführender Auftrag zustande kommt.

Kostenschätzungen begründen keine verbindliche Kostenobergrenze. Über absehbare wesentliche Überschreitungen informiere ich die Klientschaft.

Pauschalhonorare und Kostenobergrenzen gelten für den vereinbarten Leistungsumfang; Spesenpauschale, Auslagen, Drittkosten und eine allfällige Mehrwertsteuer sind nur eingeschlossen, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.

Nachträglich vereinbarte Zusatzleistungen oder Änderungen des Leistungsumfangs sind vom Pauschalhonorar oder der Kostenobergrenze nur erfasst, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist; andernfalls richtet sich ihre Vergütung nach diesen Vergütungsbestimmungen.

Die Klientschaft bleibt auch bei Deckungszusagen, Kostengutsprachen oder sonstigen Zahlungsversprechen von Versicherungen, Gegenparteien oder anderen Dritten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet.

Zahlungen Dritter werden auf die betreffenden Vergütungsforderungen angerechnet, soweit sie zu deren Tilgung geleistet werden. Soweit ich eine solche Zahlung aufgrund einer bestehenden Rückerstattungspflicht zurückzahle oder sie berechtigterweise zurückbelastet wird, hat die Klientschaft den dadurch ungedeckten Teil der geschuldeten Vergütung zu bezahlen.

Eine gerichtlich oder behördlich zugesprochene Partei- oder Kostenentschädigung lässt die geschuldete Vergütung unberührt. Beauftragte Abklärungen und Korrespondenz zur Kostenübernahme durch Dritte werden nach diesen Vergütungsbestimmungen vergütet.

Mehrere gemeinsam Auftraggebende haften für die Verbindlichkeiten aus dem gemeinsamen Auftrag solidarisch.

5. Auslagen und Mehrwertsteuer

Zusätzlich zur Vergütung für meine Leistungen nach Ziffer 4 fällt eine Spesenpauschale von 4 % des hierfür abgerechneten Betrags an. Die Spesenpauschale selbst, Auslagen, Drittkosten und Steuern gehören nicht zur Berechnungsgrundlage.

Die Spesenpauschale deckt die allgemeinen Büro- und Infrastrukturkosten, insbesondere Porto für gewöhnliche Briefsendungen im Inland ohne Zustellnachweis, Telefonie, Internet, Kopien, Scans und Ausdrucke sowie die Bereitstellung, den Betrieb, den Unterhalt und die Nutzung von Hardware, Software, Cloud-Diensten und sonstigen IT-Dienstleistungen einschliesslich pauschal abgerechneter KI-Dienste. Zeitaufwand wird nach Ziffer 4 vergütet. Von der Pauschale erfasste Kosten werden nicht zusätzlich einzeln verrechnet.

Als «Auslagen» gelten in diesen AGB die nach dieser Ziffer gesondert abzurechnenden auftragsbezogenen Aufwendungen und Verwendungen, die nicht von der Spesenpauschale erfasst sind. Dies umfasst:

  • Porto und Zuschläge für eingeschriebene Sendungen, Sendungen mit elektronischem Zustellnachweis, Express- und Kuriersendungen, Paketsendungen sowie Sendungen ins Ausland;
  • Fahrkarten und Flugtickets, Taxifahrten und Mietfahrzeuge, auftragsbezogene Betriebs- und Abnutzungskosten eigener Motorfahrzeuge sowie Park- und Strassengebühren;
  • Übernachtungskosten und auftragsbedingte Mehrkosten auswärtiger Verpflegung;
  • Kosten für Registerauszüge, Aktenkopien von Gerichten und Behörden, Beglaubigungen und Apostillen;
  • Kosten für Übersetzungs-, Dolmetsch- und Sachverständigenleistungen;
  • verbrauchsabhängige Gebühren von KI-Diensten für die dem Auftrag zurechenbar verbrauchten, gesondert kostenpflichtigen Tokens oder Nutzungskontingente;
  • weitere ausdrücklich als gesondert abzurechnend vereinbarte Aufwendungen und Verwendungen.

Die Auslagen sind zusätzlich zur Spesenpauschale in ihrer tatsächlich angefallenen Höhe zu ersetzen. Bei vorausbezahlten KI-Guthaben wird ausschliesslich der dem Auftrag zurechenbare Verbrauch verrechnet. Bereits in einem von der Spesenpauschale erfassten Abonnement enthaltene Kontingente werden nicht zusätzlich verrechnet.

Gerichts- und Behördenkosten sowie gesondert abzurechnende Kosten der nach Ziffer 8 beigezogenen Dritten («Drittkosten») trägt die Klientschaft im vereinbarten oder gesetzlich geschuldeten Umfang; sie können ihr direkt in Rechnung gestellt werden. Soweit ich Drittkosten vorfinanziere, werden die verauslagten Beträge als Auslagen abgerechnet. Zur Vorfinanzierung solcher Kosten bin ich ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Für den Beizug Dritter und den Einsatz von KI-Diensten gilt Ziffer 8.

Ich bin derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig und verrechne keine Mehrwertsteuer. Entsteht eine Mehrwertsteuerpflicht, wird auf steuerbare Leistungen die gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer zusätzlich zur Vergütung erhoben, auch rückwirkend für bereits erbrachte oder abgerechnete Leistungen. Massgebend ist der für die jeweilige Leistung geltende gesetzliche Satz; der Normalsatz beträgt derzeit 8,1 %.

Sobald ich von der Mehrwertsteuerpflicht Kenntnis erhalte, informiere ich die Klientschaft unverzüglich über deren Beginn und die zusätzliche Belastung. Für nach meiner Kenntnisnahme erbrachte Leistungen setzt die zusätzliche Belastung voraus, dass ich die Klientschaft vor deren Erbringung über die Mehrwertsteuerpflicht und die zusätzliche Belastung informiert habe.

6. Rechnungs­stellung und Zahlung

Ich kann Zwischen- und Schlussrechnungen stellen und elektronisch zustellen; auf Verlangen der Klientschaft erstelle ich eine nachvollziehbare Abrechnung über die bis dahin nach den Ziffern 4 und 5 angefallenen Beträge und die darauf angerechneten Zahlungen. Im Übrigen bestimme ich Zeitpunkt und Abstände der Rechnungsstellung, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

Rechnungen sind ohne Abzug in Schweizer Franken innert 30 Tagen nach Zugang zu bezahlen, sofern keine andere Frist ausdrücklich vereinbart ist. Das Ende der Zahlungsfrist gilt als vereinbarter Verfalltag. Danach tritt bei nicht rechtzeitiger Zahlung ohne Mahnung Verzug ein. Geschuldet ist der gesetzliche Verzugszins, derzeit 5 % pro Jahr. Inkassokosten und weiterer Verzugsschaden sind im gesetzlich ersatzfähigen Umfang geschuldet.

Gegen meine Vergütungsforderungen darf die Klientschaft nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen. Dies gilt auch für Gegenforderungen aus demselben Auftrag. Die Anrechnung geleisteter Zahlungen und Kostenvorschüsse sowie zwingende Rechte der Klientschaft bleiben unberührt.

7. Kosten­vorschüsse

Ich kann angemessene Kostenvorschüsse und deren Ergänzung verlangen. Sie werden auf die dafür geschuldeten Beträge angerechnet; ein Überschuss wird zurückerstattet.

Den Beginn oder die Fortsetzung der Tätigkeit kann ich von der Zahlung fälliger Rechnungen oder Vorschüsse abhängig machen. Bei laufenden Aufträgen kündige ich eine Einstellung vorgängig an und setze grundsätzlich eine angemessene Zahlungsfrist. Über bekannte dringliche Handlungserfordernisse informiere ich die Klientschaft.

8. Vertraulichkeit, Dritte, Arbeitsmittel und Kommunikation

Nichtöffentliche Informationen, die mir im Zusammenhang mit einer Anfrage, der Anbahnung oder der Durchführung eines Auftrags bekannt werden, behandle ich vertraulich. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn kein Auftrag zustande kommt, und über die Beendigung eines Auftrags hinaus. Die Klientschaft ermächtigt mich, solche Informationen im für die Auftragserfüllung und den zulässigen Beizug Dritter erforderlichen Umfang weiterzugeben. Dies gilt auch, soweit die Weitergabe zur Durchsetzung eigener Rechtsansprüche, zur Abwehr von Ansprüchen gegen mich oder zur Schadenabwicklung erforderlich ist, insbesondere gegenüber Versicherern und beruflich zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratern. Eine gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung bleibt vorbehalten.

Ich kann geeignete Hilfspersonen und technische Dienstleister, einschliesslich IT- und Cloud-Dienstleistern, beiziehen. Mit beigezogenen Dritten, die Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, vereinbare ich einen ihrer Tätigkeit und den betroffenen Informationen angemessenen Vertraulichkeitsschutz, soweit nicht bereits entsprechende gesetzliche oder vertragliche Pflichten bestehen.

Erhebliche zusätzliche Kosten für auftragsbezogene Leistungen Dritter, insbesondere für beigezogene Rechts- und andere Fachpersonen, Gutachten, Übersetzungen oder Dolmetschleistungen, stimme ich vorgängig mit der Klientschaft ab, soweit nicht unaufschiebbare Massnahmen zur Interessenwahrung erforderlich sind. Eine eigene Zahlungspflicht gegenüber Dritten, die von der Klientschaft selbst oder in ihrem Namen beauftragt werden, übernehme ich nicht.

Für die Bearbeitung von Mandatsdaten setze ich KI-Dienste sowie weitere für die Angelegenheit zusätzlich bestimmte Recherche-, Übersetzungs-, Transkriptions-, Buchhaltungs- oder Messenger-Dienste nach vorgängiger Absprache mit der Klientschaft ein. Dazu gehören beispielsweise ChatGPT (chatgpt.com), Claude (claude.ai), Swisslex (swisslex.ch) und DeepL (deepl.com). Dabei können Daten auch im Ausland bearbeitet werden. Die Absprache kann eine Angelegenheit insgesamt oder einzelne Bearbeitungen erfassen. Allgemeine Recherchen ohne Mandatsdaten sind von dieser Regelung ausgenommen.

Rechte betroffener Personen und anderer Rechteinhaber nach dem anwendbaren Datenschutz- und Immaterialgüterrecht bleiben vorbehalten. Gesprächsaufzeichnungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Teilnehmenden.

Die Datenschutzerklärung auf szaborecht.ch dient der Information über die Datenbearbeitung im Rahmen meiner Geschäftstätigkeit. Sie ist nicht Vertragsbestandteil und begründet für sich allein keine vertraglichen Rechte, Pflichten, Zusicherungen oder Garantien. Zusätzliche Einwilligungen hole ich ein, soweit sie für eine bestimmte Bearbeitung gesetzlich erforderlich und nicht bereits wirksam erteilt sind.

Ohne ausdrücklich abweichende Vereinbarung oder Instruktion kann per E-Mail ohne Ende-zu-Ende-Verschlüsselung kommuniziert werden. Dabei bestehen Risiken der Nichtzustellung, Fehlleitung, Verzögerung und unbefugten Kenntnisnahme. Für besonders vertrauliche Unterlagen ist vorgängig ein geeigneter Übermittlungsweg zu klären. Bei wichtigen oder zeitkritischen Mitteilungen ist zusätzlich telefonisch Kontakt aufzunehmen und der Empfang ausdrücklich bestätigen zu lassen. Eine blosse Empfangsbestätigung bedeutet für sich allein keine Übernahme eines Auftrags oder der Fristenwahrung.

9. Verwendung von Unterlagen und Arbeits­ergebnissen

Meine Beratungen und Arbeitsergebnisse, einschliesslich Unterlagen und Einschätzungen, sind auf den vereinbarten Zweck und den zugrunde gelegten Sachverhalt ausgerichtet. Bei Beratungen und Arbeitsergebnissen, die ich vor Annahme eines Auftrags erteile oder übermittle, richten sich Inhalt, Umfang und zulässige Verwendung nach dem bei der Erteilung oder Übermittlung bezeichneten oder aus den Umständen erkennbaren Zweck und dem dabei zugrunde gelegten Sachverhalt.

Die Empfänger dürfen die Beratungen und Arbeitsergebnisse für den jeweiligen Zweck verwenden, insbesondere gegenüber den mit der Angelegenheit befassten Behörden, Gegenparteien und beigezogenen Fachpersonen. Eine Eignung für andere Zwecke oder Sachverhalte, insbesondere für eigene Angelegenheiten Dritter, wird nicht zugesichert. Eine Verwendung ausserhalb des jeweiligen Zwecks oder eine Veröffentlichung bedarf meiner vorgängigen ausdrücklichen Zustimmung. Die zulässige Weitergabe begründet für sich allein kein Auftragsverhältnis mit den Dritten und keine vertraglichen Ansprüche der Dritten gegen mich.

Erkennbar vorläufige Einschätzungen und als Entwurf gekennzeichnete Arbeitsergebnisse sind keine freigegebenen Endfassungen. Ohne meine vorgängige ausdrückliche Zustimmung dürfen solche Einschätzungen und Entwürfe weder als abschliessende Entscheidungsgrundlage noch gegenüber Dritten verwendet werden. Dazu zählen insbesondere Behörden, Gegenparteien, Fachpersonen und der Klientschaft nahestehende oder mit ihr verbundene Personen.

Gesetzliche Offenlegungspflichten und die zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen der jeweiligen Empfänger oder zur Abwehr von Ansprüchen gegen diese Empfänger erforderliche Verwendung bleiben von den vorstehenden Nutzungsbeschränkungen unberührt.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, darf ich eigene Fachkenntnisse, Erfahrungen und Methoden sowie von mir entwickelte oder weiterentwickelte Vorlagen, Textbausteine, Checklisten, Berechnungsmodelle und sonstige Arbeitsmittel für meine berufliche Tätigkeit, auch in anderen Angelegenheiten, weiterverwenden. Erkenntnisse und Inhalte aus einzelnen Aufträgen darf ich hierfür verallgemeinern und in Wissens- und Vorlagensammlungen oder Know-how-Systemen erfassen, aufbewahren, erschliessen, bearbeiten und weiterentwickeln. Dabei wahre ich die Vertraulichkeit, den Datenschutz, die Rechte Dritter und meine Pflichten zur Interessenwahrung. Für den Einsatz externer Dienste gilt Ziffer 8.

Nach Auftragsabschluss besteht ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Pflicht, spätere Rechts- oder Sachverhaltsänderungen laufend zu überwachen.

10. Haftung

Die nachstehenden Haftungsbeschränkungen gelten unabhängig vom Rechtsgrund des Anspruchs, auch für Ansprüche aus der Anbahnung des betroffenen Auftrags.

Bei entgeltlichen Aufträgen ist die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit auf das Fünffache der für den betroffenen Auftrag insgesamt geschuldeten Vergütung für meine Leistungen nach Ziffer 4 begrenzt. Die Spesenpauschale, Auslagen, Drittkosten und Steuern bleiben bei dieser Berechnung ausser Betracht. Bei einem Pauschalhonorar wird die gesamte vereinbarte Vergütung für meine Leistungen zugrunde gelegt. Für mehrere Ansprüche aus demselben schadensverursachenden Sachverhalt gilt die Haftungsobergrenze insgesamt, bei gemeinsamen Aufträgen für alle Auftraggebenden zusammen. Einzelne Instruktionen innerhalb desselben Auftrags begründen keine gesonderten Haftungshöchstbeträge.

Die Haftungsobergrenze gilt auch für meine Haftung für Hilfspersonen.

Die Haftungsobergrenze gilt nicht bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder soweit zwingendes Recht eine Haftungsbegrenzung ausschliesst. Dieselben Ausnahmen von der Haftungsobergrenze gelten für meine Haftung für Hilfspersonen.

Für zur selbständigen Auftragsbesorgung befugterweise beigezogene Dritte hafte ich für gehörige Sorgfalt bei Auswahl und Instruktion nach Art. 399 Abs. 2 OR. Für unmittelbar von der Klientschaft beauftragte Dritte übernehme ich keine Haftung für deren Leistung; eigene Pflichten bleiben unberührt.

Diese AGB begründen keine zusätzliche Garantie- oder verschuldensunabhängige Haftung.

Die Haftungsregelungen in den rechtlichen Hinweisen auf meiner Website szaborecht.ch betreffen die allgemeine Nutzung dieser Website und ihrer Inhalte. Für die Haftung aus der Geschäftsbeziehung gelten die vorstehenden Bestimmungen; die Haftungsausschlüsse der Website finden auf diese Geschäftsbeziehung keine Anwendung.

11. Beendigung und Unterlagen

Beide Seiten können den Auftrag jederzeit beenden. Die gesetzlichen Folgen einer Beendigung zur Unzeit bleiben vorbehalten.

Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben von der Beendigung unberührt. Die Vergütung der bis zur Beendigung erbrachten Leistungen sowie erforderlicher Abschluss- und Übergabearbeiten richtet sich nach Ziffer 4. Die Spesenpauschale, Auslagen, Drittkosten und eine allfällige Mehrwertsteuer richten sich nach Ziffer 5. Bei Pauschalhonoraren ist der dem bereits erbrachten Leistungsumfang entsprechende Anteil geschuldet. Für vollständig erbrachte, gesondert pauschal vergütete Leistungsabschnitte bleibt das dafür vereinbarte Pauschalhonorar geschuldet. Kostenvorschüsse werden nach Ziffer 7 angerechnet.

Akten können elektronisch geführt und aufbewahrt werden, soweit keine Originale erforderlich sind. Nicht mehr für die Bearbeitung benötigte Originale kann ich der Klientschaft zurückgeben. Die Klientschaft nimmt diese entgegen und bewahrt sie nach Ziffer 3 auf.

Unterlagen und Kopien bewahre ich auf, soweit und solange dies zur Erfüllung gesetzlicher oder vereinbarter Pflichten oder für berechtigte Aufbewahrungszwecke erforderlich ist. Solche Zwecke sind insbesondere die Dokumentation der Auftragsführung, die Prüfung von Interessenkonflikten, die Durchsetzung eigener Rechtsansprüche und die Abwehr von Ansprüchen gegen mich. Dazu gehören auch die Weiterverwendung und Weiterentwicklung von Fachkenntnissen, Erfahrungen, Methoden und Arbeitsmitteln sowie der Aufbau und die Pflege von Wissens- und Vorlagensammlungen und Know-how-Systemen im Rahmen von Ziffer 9.

Nach Wegfall dieser Aufbewahrungsgründe kann ich elektronisch gespeicherte Unterlagen und Kopien löschen sowie Papierunterlagen und Papierkopien vernichten, soweit keine Herausgabepflichten entgegenstehen. Eine darüber hinausgehende Archivierungs- oder Verfügbarkeitszusage bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Rechtsverhältnisse zwischen mir und der Klientschaft im Rahmen der gesamten Geschäftsbeziehung, namentlich aus Anfragen und Vorabklärungen, Vereinbarungen, Aufträgen und Instruktionen, deren Ergänzungen und Folgeaufträgen sowie Vollmachten und sonstigen Ermächtigungen, und alle daraus entstehenden oder damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse unterstehen in allen Aspekten materiellem schweizerischem Recht. Die Rechtswahl erfasst insbesondere die Anbahnung, das Zustandekommen, die Durchführung, die Beendigung und die Abwicklung sowie vorvertragliche und ausservertragliche Ansprüche.

Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Rechtsverhältnissen sind vorbehaltlich abweichender sachlicher oder funktioneller Zuständigkeit ausschliesslich durch die ordentlichen Gerichte des Bezirks Zürich, Schweiz, zu entscheiden. Für ein allfällig gesetzlich vorgesehenes Schlichtungsverfahren wird das Friedensrichteramt Kreise 4 und 5 der Stadt Zürich als örtlich zuständig vereinbart.

Zwingende gesetzliche und staatsvertragliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

© 2026 MLaw Gregory Szabo

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